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ARGE Biogas | SAFETY FIRST! - Veröffentlichung § 8a

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Veröffentlichung von Betreiberdaten nach §8a der StörfallV

 

Gemäß §8a der Störfallverordnung in der Fassung vom 09.01.2017 hat der Betreiber der Öffentlichkeit die Angaben nach Anhang V Teil 1 ständig zugänglich zu machen, auch auf elektronischem Weg. Die Angaben sind insbesondere bei einer störfallrelevanten Änderung nach §3 Absatz 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auf dem neuesten Stand zu halten.
Um dieser Anforderung nachkommen zu können bietet safetydocx

a) Betreibern die Plattform, diese Informationen zu veröffentlichen

 

b) Interessenten die Möglichkeit über Eingabe der Postleitzahl diese Informationen einzusehen

Diese Informationen können bei der „§8a – Erweiterung“ der PLUS-Version in einem separaten Kapitel der Dokumentation in selbst gewähltem Umfang veröffentlicht werden.

Grundstruktur für Mindestangaben:

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