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ARGE Biogas Safety First GbR +49 (0)9431 - 79 98-0 info@biogas-safety-first.de

ARGE Biogas | SAFETY FIRST! - Team

Das Team der ARGE Biogas

Dipl. Ing. Josef K. Ziegler

Josef K. Ziegler

Dipl. Ing. UNIV

ö.b.u.v. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK für Sicherheits-, Maschinen- und Verfahrenstechnik von Biogasanlagen nach §36 GewO

Sachverständiger nach §29b Abs.1 BImschG für Biogasanlagen, Fachgebiete 1./2.1/2.2/3./4./11./14./15.1/16.1/17.

Befähigte Person für Explosionsschutz nach BetrSichV Anh.2, Abschn.3, Pkt. 3.3

Störfallbeauftragter nach BImSchG § 58

Sprecher des Arbeitskreissicherheit des Fachverbandes Biogas e.V.

 

Wolfgang Strehle

Wolfgang Strehle

Dipl. Ing. (FH)

Fachbetrieb nach Wasserrecht (§ 62 AwSV)

Zur Prüfung im Explosionsschutz befähigte Person nach Anhang 2, Abschnitt 3, Nummer 3.1 und 3.3 BetrSichV

Fach- und sachkundig zum Betrieb einer BGA gemäß DVGW G 1030

Unabhängiger Sachverständiger für Biogasanlagen (z.B. Schadengutachten)

Wolfgang Wutz

Wolfgang Wutz 

Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz gem. §14 Abs. 1-3 und §15 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (TRBS1203)

Technische Führungskraft nach DVGW G1030

Fachkundig nach WHG

VDE Messtechnik (VDE0701/702, VE0100 Teil 600)

Spezialist für Gasaufbereitungstechnik (z.B. Druckwasserwäsche)

Josef Schneider

Josef Schneider

Dipl. Ing. (FH)

Beratender Ingenieur – Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Nachweisberechtigt für vorbeugenden Brandschutz nach BayBO Art. 62, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1

Nachweisberechtigt für Standsicherheit, nach BayBO Art. 62, Abs. 2 Satz 2

Bauvorlageberechtigt nach BayBO Art. 61 Abs.2 Nr. 2

Toni Baumann

Toni Baumann

Unabhängiger Sachverständiger für Biogasanlagen

Sachkundig nach §19 WHG

Befähigte Person für Prüfung des Explosionsschutzes gemäß § 14 Abs. 1-3 und § 15 BetrSichV

Befähigte Person für die Prüfung des elektrischen Explosionsschutzes

Befähigte Person für Biogas-Gefahren- und Risikoanalyse nach § 4(2) DepV und TRBS 1203 für 94/9EU BetrSichV

Störfallbeauftragter nach BImSchG § 58

Immissionsschutzbeauftragter nach BImSchG § 53(2)

Zertifiziert für die Erstellung und Prüfung von Brandschutzkonzepten, Feuerwehrpläne, Alarm-, Flucht- und Rettungspläne

Befähigt zur Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie EN ISO 14121-1/CE-Konformität

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